ARCHITEKTUR+ SACHVERSTÄNDIGENBÜRO UDO JÜTTNER

 

 

  

 

S A C H V E R S T Ä N D I G E R    FÜR   SCHÄDEN AN GEBÄUDEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Jüttner ist neben der Leitung des Architekturbüros als

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden tätig.

 

Die Ausbildung zum Sachverständigen erfolgte bei der TÜV Rheinland Akademie.

 

Durch seine erfolgreiche Abschlussprüfung entsprechend

den Richtlinien der  unabhängigen Personenzertifizierungsstelle

PersCert TÜV ist Herr Jüttner berechtigt die Bezeichnung

 "SACHVERSTÄNDIGER FÜR SCHÄDEN AN GEBÄUDEN (TÜV)"

 zu tragen.

 

 

Herr Jüttner steht Ihnen als   

SACHVERSTÄNDIGER FÜR SCHÄDEN AN GEBÄUDEN  in folgenden Bereichen zur Verfügung:

 

GUTACHTEN:

  • Erstellen von Privat-/Gerichts-/Schiedsgutachten für sämtlicheSchäden an Gebäuden und bei Schimmelbefall                     (ausser Schäden an der Haustechnik)

  • Beweissicherung

  • Stellungnahmen zu vorliegenden Gutachten

  • Schadengutachten für Versicherungen 

    (Brand-/Leitungswasser-/Elementarschäden)

INSTANDSETZUNG VON SCHÄDEN AN GEBÄUDEN

  • Feststellung von Baumängeln und Ursachenermittlung, Dokumentation

  • Ermittlung von Instandsetzungsmassnahmen und deren Kosten

  • Betreuung (Bauleitung) der Instandsetzungsmassnahmen,

    einschl. Abrechnung und Abnahmebegleitung

BAUBEGLEITENDE QUALITÄTSKONTROLLE

  • Baubegleitende Bauüberwachung/Qualitätssicherung von

    Handwerkerleistungen und z.B. bei „schlüsselfertigen Bauten“
  • Prüfung/Abnahmebegleitung von Planungs-/und Bauleistungen

BAUWERKSINSPEKTION                                                                                       (Bauwerksbegehung, Beratung zur Bauwerksunterhaltung)

  • Feststellung und Dokumentation von Instandsetzungsbedarf, Baumängeln

  • Beratung zum Wärme-/Schall-/Brandschutz

  • Aus sachverständiger Sicht ist eine regelmässige Bauwerksinspektion zu empfehlen, um Schäden vorzubeugen

BERATEN BEI KAUFENTSCHEIDUNGEN VON IMMOBILIEN

  • Begehung der Immobilie mit Feststellung/Dokumentation/

    Beurteilung von vorhandenen Baumängeln

BAUWERKSBEGEHUNG VOR ABLAUF DER GEWÄHRLEISTUNGSFRISTEN

  • Bauwerk vor Ablauf von Gewährleistungsfristen auf Mängel

    überprüfen und beurteilen


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